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Unser
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB – VOB-Version)

Ion Bustiuc Bauausführungen GmbH


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der:

Ion Bustiuc Bauausführungen GmbH
Asseburgpfad 5
12557 Berlin

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und ihren Auftraggebern.

Es gelten:

  • für Verbraucher: ausschließlich BGB-Vertragsrecht
  • für Unternehmer: wahlweise BGB oder VOB/B, sofern vereinbart

Die VOB/B wird nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.


2. Vertragsgrundlagen

Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge:

  1. Individueller Vertrag / Angebot
  2. Leistungsbeschreibung
  3. Diese AGB
  4. ggf. VOB/B (bei Vereinbarung)

3. Vertragsgegenstand

Leistungen im Bereich:

  • Hoch- und Tiefbau
  • Sanierung und Instandsetzung
  • Umbau und Abriss
  • Trockenbau
  • Mauer-, Beton-, Stahl-, Putz- und Fliesenarbeiten

4. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend.

Vertragsschluss erfolgt durch:

  • schriftliche Bestätigung
  • oder Beginn der Arbeiten

5. Preise und Vergütung

Alle Preise:

  • netto zzgl. gesetzlicher MwSt

Es gelten:

👉 bei BGB-Verträgen: vereinbarte Vergütung
👉 bei VOB-Verträgen: § 2 VOB/B


6. Abschlagszahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt:

  • Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen

Bei VOB-Verträgen gilt zusätzlich:

  • § 16 VOB/B

7. Ausführungsfristen

Fristen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

Fristverlängerung bei:

  • Witterung
  • Materialengpässen
  • höherer Gewalt
  • fehlender Mitwirkung

Bei VOB-Verträgen gilt:

  • § 6 VOB/B

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher:

  • Zugang zur Baustelle
  • notwendige Genehmigungen
  • Strom / Wasser (falls erforderlich)

9. Leistungsänderungen (wichtig!)

Änderungen und Zusatzleistungen:

  • müssen vereinbart werden
  • werden gesondert vergütet

Bei VOB-Verträgen gilt:

  • § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B

10. Abnahme

BGB:

Abnahme nach Fertigstellung

VOB:

Abnahme gemäß § 12 VOB/B

Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn:

  • Nutzung erfolgt
  • keine wesentlichen Mängel vorliegen

11. Gewährleistung

BGB:

  • gesetzliche Gewährleistungsrechte

VOB:

  • § 13 VOB/B

Mängel sind schriftlich anzuzeigen.


12. Haftung

Haftung:

  • unbeschränkt bei Vorsatz / grober Fahrlässigkeit
  • beschränkt bei leichter Fahrlässigkeit auf wesentliche Vertragspflichten

Keine Haftung für:

  • Folgeschäden
  • indirekte Schäden

13. Eigentumsvorbehalt

Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.


14. Kündigung

BGB:

Kündigung gemäß § 648 BGB

VOB:

§ 8 VOB/B

Vergütung bereits erbrachter Leistungen bleibt bestehen.


15. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Unternehmens.


16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit zulässig:

Berlin


17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.